Die Problematik des Untergrundes liegt nicht immer so direkt vor Ihnen...
Regelmäßig treten aufgrund von mangelnder Kenntnis der Untergrundverhältnisse Bauschäden auf. Dabei ist das Honorar für das Baugrundgutachten im Vergleich zur Bausumme oder einer späteren Schadensbehebung minimal.
Bauherren und Auftraggeber, Architekten, Statiker und Bauunternehmer sollten sich über die Risiken und Haftungsfragen bewusst sein: Baugrund und Haftung aus der Sicht des Juristen
Unsere Leistungen im Detail:
Erstellung eines wirtschaftlichen Erkundungskonzeptes und Festlegung der Erkundungsart an kritischen Geländepunkten gemäß DIN 4020.
Baugrundgutachten mit handfesten Empfehlungen und einer umfangreichen Zustandsbeschreibung des Bodens, höhenorientierten Übersichts- und Lageplänen, Bauwerksprofilen, Querprofilen, Geländeaufschlüssen und Laborauswertungen, Angaben zur Wasserhaltung und Wiederverwertbarkeit des Aushubs. Bei organoleptischer Auffälligkeit werden Bodenproben zusätzlich chemisch analysiert und gemäß LAGA-Zuordnung klassifiziert. Zum Gutachten gehören bei der GSG konkrete Angaben zur Tragfähigkeit des Untergrundes und die Angabe wirtschaftlicher Gründungsempfehlungen.
Baugrunduntersuchungen für Bauvorhaben
Organisation, Ausschreibung, Durchführung und Überwachung von Erkundungs- und orientierten Schrägbohrungen sowie SPT-Tests
Organisation von Rammkernsondierungen nach DIN 4021 (sondierfähige Böden vorausgesetzt)
Organisation von Rammsondierungen mit der leichten, mittelschweren oder schweren Rammsonde und Drucksonde nach DIN 4094
Auswertung und Bewertung der Lagerungsdichte/Konsistenz des Untergrunds
Organisation von Baggerschurfen, fachgerechte Probennahme ungestörter und gestörter Bodenproben
Ingenieurgeologische Aufnahme
der Geländeaufschlüsse, höhenorientiertes Einmessen,
Bestimmung der Bodenklassen nach DIN 18300 sowie
Bodengruppen nach DIN 18196 und der dazugehörigen
geologischen Horizonte, Benennen und Beschreiben von Boden und
Fels nach DIN 4022, Angaben über Wassermengen,
Grundwasserstände, Hangschichtwasser, Stau- und
Quellhorizonte, Angaben zu Wasserwegsamkeiten,
Strömungsrichtung und Versickerungseigenschaften.
Gegebenenfalls zählt hierzu auch der Ausbau von
Bohrungen zu Grundwassermessstellen
("Beobachtungspegeln"), die Durchführung von
Schluckversuchen oder die Durchführung von
Pumpversuchen [ siehe
Fachbereich Hydrogeologie ].
Bewertung von Grundstücken aufgrund der Untergrundverhältnisse, Ermittlung der Schadensursachen von Setzungen, fachkompetente Beweissicherung
Baubegleitende Überwachung:
Selbstverständlich stehen wir
auch während und nach der Bauausführung jederzeit
für Fragen offen.
Rohstofferkundung für Baustoffe